Bürgerbefragung

Update, 20. Oktober 2022:

Bürgerbefragung zur Umfahrung : 54,6 % haben mit „NEIN“ gegen jede Umfahrung gestimmt!!! Danke!

Mehr dazu: https://heimat2030.de/mehrheit-lehnt-die-umfahrung-ab/

Nun liegt es am Staatlichen Bauamt, diese absolute Mehrheit anzuerkennen, Wort zu halten und keine Umfahrung gegen den Willen der Weilheimer zu bauen.

Update, 20. September 2022: Lesen Sie unseren Offenen Brief:

Bürgerbefragung: QR-Codes verweisen auf falsche Entlastungszahlen!

Die Befragung als Mausefalle: Frage 2 (Varianten) ist der Köder, damit viele für eine Umfahrung stimmen.
Mit Frage 2 werden die Bürger geködert, für eine Umfahrung zu stimmen, die sie (besonders vor der eigenen Haustür) nicht wollen.

Nur wer bei Frage 1 eine Umfahrung befürwortet, darf bei Frage 2, der Variantenfrage, auch abstimmen. Das ist manipulativ!

Welche der Fragen ist die Entscheidende?

  • Vorrangig wird die erste Frage gewertet, also „Ja“ oder „Nein“.
  • Die Variante wird wohl nicht durch die Befragung entschieden!
  • Wer für eine Umfahrung stimmt, kreuzt womöglich für eine Trasse vor der eigenen Haustüre an!

Denn das Staatliche Bauamt sagt:

„Das Ergebnis der Bürgerbefragung ist rechtlich nicht bindend.“

Auch der Bund als Auftraggeber der Planung wird laut Stadtverwaltung „demnächst eine Vorzugstrasse benennen“… Danach müsse in Gesprächen zwischen Stadt, Staatlichem Bauamt, Bund und Land „ein gemeinsamer Nenner gefunden werden“.

https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/umfahrung-weilheim-der-steinige-weg-zur-buergerbefragung-umgehungsstrasse-stadtrat-staatliches-bauamt-91642744.html

Politische Weichenstellungen (Großklinikum) könnten ebenfalls die Trassenwahl entscheiden.

Aufgrund der großen Zahl von Untervarianten wird Frage 2 auch kaum zu einem eindeutigen Ergebnis führen:

Beispielsweise könnte Folgendes heraus kommen: 3% für die lange West, 17% für die kurze West, 4% bis 11% ortsferne Ost, 1% bis 17% ortsnahe Ost und 31% gegen eine Umfahrung.
Dann würde mit 69 % „Zustimmung“ eine Umfahrung legitimiert. Welche Variante dann gebaut wird, wird durch andere Faktoren entschieden, denn mehr als 50 % Zustimmung für eine einzelne Variante ist nicht zu erwarten.

Entscheidend ist Frage 1, mit Frage 2 sollen die Bürger lediglich verleitet werden, einer Umfahrung zuzustimmen. Womöglich vor der eigenen Haustür!

Warum wurde nicht allein die Frage gestellt: Wollen Sie eine Umfahrung, auch wenn sie vor Ihrer „eigenen Haustüre“ verläuft? JA – NEIN
Antwort: Weil damit eine Mehrheit pro Umfahrung sehr unwahrscheinlich ist.

Woanders geht das besser:
In Waren an der Müritz wurde die Frage genau so gestellt, nachdem die Bürger umfassend und fair informiert wurden. Die Warener haben sich gegen eine Umfahrung entschieden:

https://team-ewen.de/sites/team-ewen.de/files/wulfhorst_renkamp_schoenfelder_svt_6-2014_394-402.pdf?download=1

Der Bau einer Umfahrung hat gravierende Auswirkungen auf die Stadt und ihre Bewohner. Deshalb muss die Bevölkerung korrekt, umfassend und neutral informiert und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Das Gegenteil ist der Fall!

Lesen Sie unsere Stellungnahme zum Befragungsdesign.

Die lange Geschichte der Bürgerbeteiligung bei der Weilheimer Umfahrung:

Update, Sommer 2022: Der Stadtrat hat beschlossen, die Bürgerbefragung zu wiederholen. Aufgrund einiger statistischer Tricksereien wird das beschlossene Befragungsdesign, den Bürgerwillen aber nicht abbilden können. Wieder wird viel Steuergeld ausgegeben, ohne ein aussagekräftiges Ergebnis erwarten zu können. Oder soll hier nur Die Umfahrung generell und möglicherweise auch die vom Staatlichen Bauamt favorisierte Variante legitimiert werden?

Sollen Menschen, die grundsätzlich nicht fliegen, deshalb über den geplanten Bau einer Startbahn an ihrem Wohnort nicht mit abstimmen dürfen? Das macht keinen Sinn! Im Gegenteil, durch dieses Fragendesign wird die Befragung manipulativ. Die große Zahl von Ost-Untervarianten verschiebt nicht nur das optische Gleichgewicht, sie ist auch verwirrend. Darüber hinaus wurde bisher unzureichend, einseitig und sogar falsch über die geplante Umfahrung informiert.

Update, Februar 2020: Aufgrund eklatanter Fehler in der Informationsbroschüre, die die Stadt Weilheim und das Staatliche Bauamt gemeinsam mit den Befragungsunterlagen versandt hat, muss die Befragung eingestellt und alle bereits eingegangenen Karten vernichtet werden. Korrekte Informationen sind eine absolute Bedingung für jede Entscheidungsfindung. Siehe auch hier.

Update 2020: Die Stadt Weilheim plant Anfang 2020 eine Bürgerbefragung zur Variantenentscheidung. Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend. Bei der Formulierung der Fragestellung wurden die Bürgerinitiativen nicht einbezogen, über die Befragung wurde im Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten, die Auswertung der zahlreichen ankreuzbaren Optionen ist bislang völlig intransparent. Wir haben deshalb in einem offenen Brief nachgefragt:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Loth, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Damen und Herren der CIMA GmbH,


im Februar plant die Stadt Weilheim eine Bürgerbefragung zur Umfahrungsstraße, bei der zwei Westumfahrungen, fünf Ostumfahrungen und eine Tunnelvariante zur Abstimmung stehen.Der Fragebogen wurde, trotz Zusage des Stadtrates im letzten Jahr, ohne das Mitwirken der Bürgerinitiativen ausgearbeitet. Deshalb interessiert uns vorallem, wie und in welchem Rahmen der Fragebogen erstellt wurde. Wir bitten um klare Informationen zu diesem Sachverhalt.

Ebenso möchten wir genaue Informationen zur Auswertung der Fragebögen noch vor der Bürgerbefragung, um spätere Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Den Stimmzetteln soll zur Bürgerinformation lediglich eine Informationsbroschüre des Staatlichen Bauamtes Weilheim beigefügt werden. Das halten wir für einseitig und undemokratisch.

Wir, die Bürgerinitative Heimat 2030,  fordern hiermit die Stadt Weilheim auf, uns die Möglichkeit zu geben, eigene Informationen in gleichem Umfang beizulegen.

Dieses Schreiben, mit der Bitte um Veröffentlichung, geht auch an das Weilheimer Tagblatt und den Kreisboten.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Sohnius-Wilhelmi Beate Modl
Bürgerinitiative Heimat2030

Frühjahr 2018: Im Hauptausschuss des Stadtrats wurde am 9. Mai 2018 über einen Antrag für eine Bürgerbefragung beraten. Einigen Mitgliedern erschien eine Bürgerbeteiligung zu diesem Zeitpunkt verfrüht, anderen als zu unverbindlich. Im Protokoll heißt es dazu auf Seite 6:


„Die Verwaltung erläuterte zunächst die Rechtslage und den Unterschied zwischen Bürgerbefragung und Bürger-/Ratsbegehren. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Bürgerbefragung keinerlei Rechtsbindung habe. Ein Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Bürgerbefragung ist zwar möglich, allerdings ist diese erst nach Vorlegen der Trassenprüfung der Verkehrsentlastung sinnvoll, da erst dann eine konkrete Fragestellung hierzu formuliert werden kann. Auch auf die Problematik der Zulässigkeit eines Rats-/Bürgerbegehrens bei der Anhörung der Gemeinde im Planfeststellungsverfahren wurde aufmerksam gemacht. Im Anhörungsverfahren wird die Kommune zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dies beinhaltet allerdings keine Zustimmung oder Entscheidungsbefugnis über das Prüfungsergebnis. Lediglich bei einer „zur Auswahlstellung“ von mehreren gleichwertigen Trassenvarianten des Staatlichen Bauamtes an die Stadt wären die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerentscheides gegeben.“

Der Antrag wurde zurückgestellt. Eine Beteiligung der Bürger an der Variantenentscheidung ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen.